Im Beitrag wird dargestellt, ob für die mit der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB zusammenhängenden zukünftigen Ausgaben eine Rückstellung gebildet werden kann.
1 Frage und Beispiel
Ein Unternehmer mietet für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB einen Lagerraum. Fraglich ist, ob er für die zukünftig anfallenden Mietausgaben eine Rückstellung bilden kann.