Die Ermittlung bilanzieller Herstellungskosten nach § 203 Abs. 3 HGB verlangt eine intensive Beschäftigung mit kostenrechnerischen Größen sowie den Gleichheiten und Unterschieden zwischen betriebswirtschaftlichem Denken und juristischer Begrifflichkeit. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Fragestellungen werden in diesem Beitrag einer Lösung zugeführt.