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Bilanzierungs- und Ausweisfragen von Zuschüssen und Subventionen

RechnungswesenRoman, RohatschekRWZ 2002/41RWZ 2002, 141 Heft 5 v. 20.5.2002

Das HGB enthält weder für die Berücksichtigung von Zuschüssen der öffentlichen Hand noch für jene privater Dritter gesonderte Vorschriften, wodurch Stellungnahmen berufsrechtlicher Organisationen an Bedeutung gewinnen.1)1) So beziehen sich auch Egger/Samer auf die vom IDW erlassenen Stellungnahmen HFA 1/1984 i.d.F. 1990 „Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen, dargestellt am Beispiel finanzieller Zuwendungen der öffentlichen Hand“; HFA 2/1996 „Zur Bilanzierung privater Zuschüsse“. Vgl. Egger, A./Samer, H.: Der Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch, Band 17, Wien 1999, S. 196 ff.) Die Praxis versucht oftmals einen Weg, der mit den steuerrechtlichen Normen in Einklang steht. In diesem Beitrag werden die Bilanzierungs- und Ausweisfragen von Zuschüssen der öffentlichen Hand sowie privater Dritter einer Betrachtung unterzogen; ferner ist ein Ausweisvorschlag für die Bilanzierung von Investitionszuschüssen privater Dritter enthalten.

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