Die Stiftungsrichtlinien 2001 vom 20. 12. 2001 stellen im Arbeitsprogramm des Bundesministeriums für Finanzen zusammen mit den im Dezemberheft vorgestellten Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 und den Vereinsrichtlinien 2001 einen ergänzenden Schritt zur Gesamtdarstellung des Körperschaftsteuerrechts dar. Die StiftR gehen allerdings darüber hinaus, weil sie neben dem im Teil 1 enthaltenen Körperschaftsteuerbereich im Teil 2 auch das Einkommensteuerrecht des Stifters und der Begünstigten sowie im Teil 3 die schenkungssteuerrechtlichen Bestimmungen interpretieren. Ebenso wie die KStR 2001 gelten sie ab der Veranlagung 2001 und enthalten eine Günstigkeitsklausel für die Vergangenheit. Im Folgenden soll ein (subjektiver) Überblick über erwähnenswerte Punkte gegeben werden.