Bei Dienstverträgen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sind. In Einzelfällen kann es trotzdem zur Bildung von Rückstellungen kommen.
Bei Dienstverträgen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sind. In Einzelfällen kann es trotzdem zur Bildung von Rückstellungen kommen.