Unternehmensbewertungen werden in Österreich vorwiegend anhand des Ertragswertverfahrens vorgenommen. Die im angelsächsischen Raum populären DCF-Verfahren werden aufgrund der Struktur der österreichischen Wirtschaft auch in Zukunft nur schwer sinnvoll anwendbar sein.1)) Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Problem der Ermittlung des Kalkulationszinssatzes im Rahmen des Ertragswertverfahrens bei der Bewertung von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften und geht speziell auf die Berücksichtigung der österreichischen Ertragsbesteuerung ein. Ergebnis der Diskussion ist der Vorschlag einer Vorgangsweise, die von der bisherigen Bewertungspraxis teilweise abweicht.