1 Vorbemerkung
Die anschließenden Ausführungen gelten insbesondere für Unternehmen, deren Jahresabschluss nicht nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes erstellt wird; das Bankwesengesetz erlaubt eine Bewertung von Wertpapieren des Handelsbestands und des sonstigen Umlaufvermögens und damit auch von Anteilen an thesaurierenden Kapitalanlagefonds zum Tageswert.