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Stellungnahme zur Verwirklichung der Erträge und zur Behandlung von Anteilen an thesaurierenden Kapitalanlagefonds (Investmentfonds) im Jahresabschluss (beschlossen in der Sitzung vom 21. März 2001)

RechnungswesenRWZ 2001/84RWZ 2001, 273 Heft 9 v. 20.9.2001

1 Vorbemerkung

Die anschließenden Ausführungen gelten insbesondere für Unternehmen, deren Jahresabschluss nicht nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes erstellt wird; das Bankwesengesetz erlaubt eine Bewertung von Wertpapieren des Handelsbestands und des sonstigen Umlaufvermögens und damit auch von Anteilen an thesaurierenden Kapitalanlagefonds zum Tageswert.

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