Die Anpassung an die Rechnungslegungsrichtlinien der EU war Teil der Umsetzung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Richtlinien in Slowenien. Neben der gesetzlichen Verankerung der allgemeinen Bewertungsvorschriften waren vor allem Erläuterungsvorschriften im Anhang, der Lagebericht sowie die Neuregelung der Rücklagen, der Pflichtprüfung und Offenlegung Gegenstand der gesetzlichen Normierung.