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Nachträglich gewährtes Disagio in der Handels- und Steuerbilanz

RechnungswesenGerd Konezny*)*)Ich danke Univ.-Ass. Mag. Walter Loukota für die kritische Durchsicht des Manuskripts.RWZ 2001/65RWZ 2001, 204 Heft 7 v. 20.7.2001

Die Bilanzierung eines nachträglich gewährten Disagio ist in den handelsrechtlichen Vorschriften nicht eindeutig geregelt. Es entspricht jedoch der Zielsetzung dieser Bestimmung, dass eine Aktivierung und anschließende Verteilung auch dann erfolgen kann, wenn die Vereinbarung eines Unterschiedsbetrages erst in folgenden Geschäftsjahren erfolgt.

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