Die herabgesetzten Schwellenwerte für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden spätestens im Geschäftsjahr 2002 bzw. 2002/03 für zahlreiche (kleinere) Konzerne erstmals wirksam. Bei der Aufstellung des ersten Konzernabschlusses werden bei diesen Unternehmungen Probleme bei der Organisation des Rechnungswesens und der Informationsbeschaffung, insbesondere im Zusammen- hang mit der Zwischenerfolgseliminierung auftreten.