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Veräußerungs- und Belastungsverbot im GmbH-Gesellschaftsvertrag

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2000/36RWZ 2000, 109 Heft 4 v. 20.4.2000

Veräußerungs- und Belastungsverbote im GmbH-Gesellschaftsvertrag wirken absolut (gegen jedermann). Eine Eintragung im Firmenbuch ist nicht vorgesehen.

OGH 20.01.2000, 6 Ob 313/99 v

Problem

Zwei GmbH-Gesellschafter hatten im Zuge einer Änderung des Gesellschaftsvertrags hinsichtlich ihrer Geschäftsanteile einem Mitgesellschafter Veräußerungs- und Belastungsverbote i.S.d. § 364 c ABGB eingeräumt.

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