Ergebnisabführungsverträge sind nicht in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen und nicht im Firmenbuch einzutragen.
OGH 20.05.1999, 6 Ob 169/98s, 6 Ob 86/99m
Ergebnisabführungsverträge sind nicht in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen und nicht im Firmenbuch einzutragen.
OGH 20.05.1999, 6 Ob 169/98s, 6 Ob 86/99m