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Ergebnisabführungsvertrag im Gesellschaftsrecht

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 1999, 259 Heft 9 v. 20.9.1999

Ergebnisabführungsverträge sind nicht in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen und nicht im Firmenbuch einzutragen.

OGH 20.05.1999, 6 Ob 169/98s, 6 Ob 86/99m

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