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Die Bedeutung der „Wesentlichkeit“ im Rahmen von Jahresabschlußprüfungen

Revision und KontrolleMargarete WeberRWZ 1999, 126 Heft 4 v. 20.4.1999

Nicht jeder Fehler in einem Jahresabschluß, der nicht korrigiert wird, führt zu einer Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes. Entscheidend ist die Wesentlichkeit des Fehlers.

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