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EU-GesRÄG: Erweiterte Anhangangaben hinsichtlich Umsatzerlöse

RechnungswesenDkfm. Dr. Karl BarborkaRWZ 1999, 79 Heft 3 v. 20.3.1999

Die neue Formulierung des § 237 Z. 9 HGB ist sprachlich nicht eindeutig und enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, sodaß sie einige Zweifelsfragen aufwirft. Für den Konzernabschluß sind diese Angaben durch die Änderung des § 266 Z. 3 HGB ebenfalls relevant.

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