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Der steuerliche Vorteil einer Übertragung von direkten Leistungszusagen auf Pensionskassen

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Stefan BognerRWZ 1999, 65 Heft 3 v. 20.3.1999

Es wird der Frage nachgegangen, ob die Übertragung von direkten Leistungszusagen auf eine Pensionskasse, wie vielfach behauptet, ohne Einschränkung für den Arbeitgeber erhebliche steuerliche Vorteile bringt. Daß diese Behauptung bei einem Personenstand, der vorwiegend aus älteren Pensionisten besteht, nicht gilt, kann in diesem Aufsatz gezeigt werden. Darüber hinaus ist nach erfolgter Übertragung die für den (ehemaligen) Arbeitnehmer steuergünstige Pensionsabfindung nach § 67 EStG nicht mehr möglich.

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