Das Kostenverursachungsprinzip stellt das wichtigste Prinzip der Kostenverrechnung dar. Es besagt, dass einem Zurechnungsobjekt1)1) Neben den im Artikel erwähnten Kostenstellen und -trägern können Zurechnungsobjekte auch Produktgruppen, die Gesamtheit der Kostenträger einer Produktart, Betriebsbereiche etc. sein. nur jene Kosten zugerechnet werden dürfen, die dieses verursacht hat.