Das Bundesministerium für Justiz hat durch eine Verordnung ein Formblatt festgelegt, das die Offenlegung der Bilanz und des Anhanges von kleinen Kapitalgesellschaften regelt. Das Gesetz sieht erhebliche Erleichterungen bei der Bilanz- und Anhangerstellung vor, die durch Checklisten praxisbezogen umgesetzt werden können.