vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestandsveränderungen

Buchhaltung und BilanzierungRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 1997, 133 Heft 5 v. 20.5.1997

§ 231 Abs. 2 Z 2 HGB normiert, dass die Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen als „Bestandsveränderung“ in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren auszuweisen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!