§ 33 (1) WTBO legt die Beratung auf dem Gebiet der Kostenrechnung und der Kalkulation ausdrücklich als Befugnisse der Wirtschaftstreuhänder fest. Welche Arten von Prüfungstätigkeit und welche Möglichkeiten zur Beratungstätigkeit sich daraus ergeben, wird im folgenden Beitrag behandelt.