In Wissenschaft und Praxis wird immer wieder die Diskussion um die Vor- und Nachteile der Verwaltungskameralistik entfacht und die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens in öffentlichen Verwaltungen gefordert. In Österreich wird der Kameralistik, wenn auch in integrierten Verrechnungsformen, der Vorzug gegeben. Beispiele aus der Schweiz und Deutschland zeigen, dass nur umfassende Verbundrechnungen den rechnungstheoretischen Ansprüchen genügen.