Mit dem Bestätigungsvermerk testiert der Abschlussprüfer unter anderem, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Verdeckte Gewinnausschüttungen gehören daher unzweifelhaft zum Objektbereich der Jahresabschlussprüfung.
Mit dem Bestätigungsvermerk testiert der Abschlussprüfer unter anderem, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Verdeckte Gewinnausschüttungen gehören daher unzweifelhaft zum Objektbereich der Jahresabschlussprüfung.