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Rückstellung für Jahresabrechnung bei Versorgungsunternehmen

Buchhaltung und BilanzierungBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 1996, 235 Heft 8 v. 20.8.1996

Frage und Beispiel

Das Energieversorgungsunternehmen E liefert seinen Kunden Strom. Die Abrechnung erfolgt derart, dass die Kunden alle zwei Monate eine Vorauszahlung leisten. Einmal im Jahr wird der tatsächliche Stromverbrauch des Kunden festgestellt, die darauf basierende Jahresabrechnung erstellt und der sich nach Verrechnung der bisherigen Vorauszahlungen ergebende Differenzbetrag gutgeschrieben oder eingefordert. Die Feststellung des Stromverbrauchs und die daraufhin erstellten Jahresabrechnungen werden in einem rollierenden Verfahren über das gesamte Jahr verteilt ermittelt.

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