Die Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften an das EU-Recht steht unmittelbar bevor. Der nachfolgende Beitrag enthält Formulierungsvorschläge für alle noch notwendigen Änderungen des sog. EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes, wenn EU-Widrigkeiten und Ungereimtheiten vermieden werden sollen.