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Massgeblichkeitsprinzip und Abfertigungsrückstellung

Buchhaltung und BilanzierungBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRWZ 1996, 113 Heft 4 v. 20.4.1996

FRAGE UND BEISPIEL:

Die X-GmbH bildet seit mehreren Jahren handels- und steuerrechtlich eine Abfertigungsrückstellung, deren Entwicklung folgendes Aussehen hat:

 

hrl.

strl.

1993

1000

800

1994

1200

1050

1995

900

950

Die steuerlichen Werte entsprechen jeweils 50 % der fiktiven Ansprüche des § 14 Abs. 1 EStG. Die handelsrechtlichen Werte werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

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