Grundsätzlich ist die Aufgabe der Jahreabschlussprüfung mit der Steuerberatungstätigkeit vereinbar. Ein aktuelles Judikat zieht jedoch sehr enge Grenzen der Vereinbarkeit.
Grundsätzlich ist die Aufgabe der Jahreabschlussprüfung mit der Steuerberatungstätigkeit vereinbar. Ein aktuelles Judikat zieht jedoch sehr enge Grenzen der Vereinbarkeit.