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Rückstellunge für Nachsorgeverpflichtungen

BilanzrechtStefan FattingerRWZ 1996, 71 Heft 3 v. 20.3.1996

Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen haben in ihrem Jahresabschluss eine Rückstellung für Nachsorgekosten zu bilden. Die ordnungsgemäße Bildung der Rückstellung verlangt die Anwendung eines finanzmathematischen Verfahrens, wobei zwischen zwei Nachsorgezeiträumen zu unterscheiden ist.

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