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Jubiläumsgeldrückstellung und Nachholverbot

Buchhaltung und BilanzierungKlaus Hirschler, Michael TumpelRWZ 1996, 38 Heft 2 v. 20.2.1996

1 Einleitung

Im Erlass vom 17. 5. 1994 (AÖF 198/94) vertritt das BMF bezüglich der Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen die Ansicht, dass aufgrund des Prinzips der periodengerechten Gewinnabgrenzung die aufwandswirksame Bildung von bisher nicht gebildeten Jubiläumsgeldrückstellungen1)1)Zur Auslegung des Begriffs „Jubiläumsgeldrückstellung“ vgl. ausführlich Körner, Rückstellung für Belastungen aus Sozialplänen, in SWK 1994, S. 657 f. Unter Jubiläumsgeld sind nur solche Zahlungen an Arbeitnehmer zu verstehen, die in bestimmten, länger auseinanderliegenden Zeitintervallen ausbezahlt werden. unzulässig sei. Das Nachholverbot gelte laut BMF auch in solchen Fällen, in denen der Steuerpflichtige die Rückstellung aufgrund des Übergangs auf das RLG (erstmals) bilden musste (vgl. Punkt 2.1 des Erlasses). Ob in den Fällen der erstmaligen handelsrechtlichen Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen aufgrund des RLG tatsächlich das Nachholverbot gilt, erscheint allerdings zweifelhaft.

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