Der EuGH hat mit Urteil vom 27. 6. 1996 (Rs 234/94, Tomberger vs. Gebrüder von der Wettern GmbH) entschieden, dass - auf der Grundlage des Art. 31 Abs. 1 lit. c sublit. aa der 4. gesellschaftsrechtlichen RL (78/660/EWG) - unter bestimmten Umständen im handelsrechtlichen Jahresabschluss einer beherrschenden Kapitalgesellschaft Dividendenerträge einer Tochtergesellschaft phasenkongruent zu realisieren sind. Wie bereits in einem früheren Beitrag1) erwähnt, hat diese Entscheidung des EuGH weitreichende, über den entschiedenen Fall hinausgehende handels- und steuerrechtliche Konsequenzen.