Die österreichische Finanzverwaltung beabsichtigt, den Wirtschaftstreuhändern für ihre Klienten das Bestätigungsverfahren auf Stufe 1 als Nebenprodukt des Zugriffes auf bestimmte Verrechnungsdaten zur Verfügung zu stellen. Diese Absicht setzt ein Signal dafür, wie die Zukunft des Bestätigungsverfahrens als ein Eckpfeiler des Kontrollsystems der Umsatzsteuer im Binnenmarkt in Österreich gestaltet werden kann.