Der Erwerb von eigenen Anteilen ist im AktG sowie im GmbHG abgesehen von Ausnahmefällen grundsätzlich verboten, was auch Auswirkungen auf die Darstellung im Jahresabschluss hat. Mit dem GesRÄG ist es zu einer diesbezüglichen Neuerung gekommen.
Der Erwerb von eigenen Anteilen ist im AktG sowie im GmbHG abgesehen von Ausnahmefällen grundsätzlich verboten, was auch Auswirkungen auf die Darstellung im Jahresabschluss hat. Mit dem GesRÄG ist es zu einer diesbezüglichen Neuerung gekommen.