Der Verkauf von Unternehmen kann auf zwei Arten erfolgen: durch Übertragung der Anteile an der Gesellschaft (Share Deal) oder durch Verkauf aller oder einzelner Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten (Asset Deal). Beide Arten von Unternehmensveräußerungen ziehen unterschiedliche steuerliche Konsequenzen mit sich, welche zu beachten sind. Im vorliegenden Beitrag widmen wir uns dieses Mal der umsatzsteuerlichen Behandlung eines Asset Deals, da diese in der Praxis oft eine Herausforderung darstellt. Fehler, die dabei entstehen können, sind jedoch einfach zu vermeiden.