Aufgrund der Corona-Krise ist das Thema Abschreibungen vermehrt in den Vordergrund gerückt. Die Vornahme von planmäßigen Abschreibungen gehört zwar zu den Routinetätigkeiten des Bilanzerstellers, wenn es allerdings darum geht, das Erfordernis einer außerplanmäßigen Abschreibung am Bilanzstichtag zu überprüfen, wirft dies in der Praxis oft viele Fragen auf.