Die Nachwirkungen der Coronakrise sind für viele Unternehmen trotz Lockerung und Entspannung im täglichen Leben nach wie vor merkbar. Da unverändert bei einigen Unternehmen Liquiditätsengpässe zu verzeichnen sind, stellt sich für deren Gläubiger unweigerlich die Frage, wie die bestehenden Forderungen zu bewerten sind und ob es einen eventuellen Wertberichtigungsbedarf gibt.