Auf den ersten Blick hat die "COVID-19-Krise" keine unmittelbaren Auswirkungen auf Umgründungen. Auf den zweiten Blick haben die neuen COVID-19-Gesetze Auswirkungen auf maßgebliche Fristen und die Beurteilung eines positiven Verkehrswertes. In jedem Artikel des Umgründungssteuerrechts ergeben sich allerdings unterschiedliche Auswirkungen infolge der COVID-19-Gesetze.