Durch § 9 Abs 8 3. TS KStG ist zwingend eine Bestätigung über die existierende Steuerumlagevereinbarung in den Gruppenantrag zu inkludieren, welche sicherstellen soll, dass es zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen kommt und durch welche die steuerliche Wirkung der Unternehmensgruppe zwischen den einzelnen Mitgliedern ausgeglichen wird. Vor der Gründung einer Unternehmensgruppe stellt sich folglich für die beteiligten Unternehmen oftmals die Frage, welche Varianten für eine solche Umlagevereinbarung sinnvoll sein können und welche Methode welchen Aufwand in der täglichen Abwicklung mit sich bringt.