Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug auch für private Fahrten zu verwenden, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis handelt und falls ja, mit welchem Wert dieser Vorteil schlussendlich in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen ist.