Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die begleitende Kontrolle geschaffen. Zur Umsetzung der begleitenden Kontrolle ist ein zertifiziertes Steuerkontrollsystem (SKS) erforderlich, welches ebenfalls mit dem Jahressteuergesetz 2018 und der dazugehörigen SKS-Prüfungsverordnung geregelt wurde. Unabhängig von der Umsetzung der begleitenden Kontrolle ist davon auszugehen, dass ein eingerichtetes SKS das Vertrauen der Finanzverwaltung (Betriebsprüfer) in die unternehmensinternen Prozesse erhöht und die Gefahr von finanzstrafrechtlichen Konsequenzen für Leitungspersonen und Geschäftsführung verringert. Der Artikel zeigt anhand von gängigen Unternehmensprozessen, wie das SKS im Unternehmen ausgerichtet sein sollte und wie man in der Praxis an eine Implementierung herangehen kann, um schlussendlich ohne Nachbesserungen die Zertifizierung des SKS zu erlangen.