Ja | Nein | |
1) Beschränkungen Gewinnausschüttung1 | ||
Erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr oder in Vorjahren eine Umgründung? | ||
Falls ja, wurde diese unter Ansatz des beizulegenden Werts bilanziert? | ||
Wurden in der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres aktive latente Steuern ausgewiesen? | ||
Handelt es sich bei dem vorliegenden Unternehmen um eine Personengesellschaft? | ||
Falls ja, führt die Auszahlung des Gewinnanteils zum offenbaren Schaden der Gesellschaft, wurde etwas anderes beschlossen oder wurde die Einlage vereinbarungswidrig nicht geleistet? | ||
Liegt eine Kommanditgesellschaft mit einem beschränkt haftenden Gesellschafter vor? | ||
Falls ja, wurde die bedungene Einlage nicht geleistet oder wurde diese unter den geleisteten Betrag gemindert? | ||
Handelt es sich bei dem vorliegenden Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft? | ||
Falls ja, gibt es zwischen dem Schluss eines Geschäftsjahres und der Beschlussfassung über den Jahresabschluss Verluste oder Wertminderungen, die nicht nur vorübergehende sind und den Vermögensstand der Kapitalgesellschaft schmälern? | ||
Gibt es Kapitalherabsetzungen (bei Aktiengesellschaften)? | ||
2) Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses | ||
Wurde der Jahresabschluss durch die Geschäftsführung innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Bilanzstichtag aufgestellt? | ||
Hat die Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse innerhalb der ersten achte Monate nach dem Bilanzstichtag gefasst? - Prüfung und Feststellung des JA - Verteilung des Bilanzgewinns (falls im Gesellschaftsvertrag vorgesehen) - Entlastung der Geschäftsführer sowie eines allfälligen Aufsichtsrates | ||
Wurden die notwendigen Unterlagen (JA, Lagebericht, Beschluss über die Ergebnisverwendung, Bestätigungsvermerk) dem zuständigen Firmenbuchgericht spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag übermittelt? | ||
3) Steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttung | ||
Soll die Ausschüttung als Einlagenrückzahlung oder als offene Ausschüttung behandelt werden? | ||
Einlagenrückzahlung: Findet die Ausschüttung im disponiblen Einlagenstand Deckung? Offene Ausschüttung: Findet die Ausschüttung im disponiblen Innenfinanzierungsstand Deckung? | ||
Ist Kapitalertragsteuer einzubehalten bzw eine Befreiung anwendbar? | ||
Natürliche Person → idR 27,5 % KESt | ||
Inländische Kapitalgesellschaft und Beteiligung zumindest 10 % → Befreiung; andernfalls 25 % KESt | ||
Ausländische Kapitalgesellschaft und Beteiligung zumindest 10 % sowie Erfüllung der Voraussetzungen gem EU-Mutter-Tochter-RL → Befreiung (Formular ZS-EUMT einholen!); andernfalls 25 % KESt |