Die Basis für die Gewinnausschüttung ist grundsätzlich der durch die Gesellschafter festgestellte Bilanzgewinn. Fraglich ist jedoch oftmals, ob dieser so ohne Weiteres ausschüttbar ist oder ob diesbezüglich Beschränkungen bestehen, die zu beachten sind und somit zu einem verminderten Ausschüttungspotenzial führen.