Formell mangelhafte Rechnungen sind in der Praxis nicht selten anzutreffen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit ein Vorsteuerabzug trotzdem vorgenommen werden darf und ob eine rückwirkende Rechnungsberichtigung im Hinblick auf den Vorsteuerabzug zulässig ist. Ziel des vorliegenden Beitrages ist die praxisnahe Darstellung der österreichischen und unionsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung vergangener und aktueller Judikatur. Abschließend stellen wir anhand kurzer Beispiele die Konsequenzen unterschiedlicher Rechnungsmängel auf den Vorsteuerabzug dar.