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Die umsatzsteuerliche Neuregelung der Erbringung von Beherbergungsleistungen

Rechnungswesen & SteuernGastbeitrag Mag. Peter MayrRWP 2016/10RWP 2016, 49 Heft 2 v. 21.3.2016

Mit dem im Zuge der Tarifentlastung bei der Einkommensteuer beschlossenen Steuerreformgesetz wurden auch Änderungen im Umsatzsteuerbereich umgesetzt. Eine der wesentlichen Anpassungen betrifft die Einführung eines neuen Umsatzsteuersatzes von 13 %, mit dem auch Beherbergungsleistungen ab Mai 2016 erfasst werden.

Die Steuersatzänderung bringt für Beherbergungsumsätze ab 1. 5. 2016 erheblichen Anpassungsbedarf.

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