Dreiecksgeschäfte sind als eine besondere Form der Reihengeschäfte zwischen drei Unternehmern anzusehen und auf EU-Ebene insb in Art 141 der MWStR bzw in Österreich in Art 25 der Binnenmarktregelung geregelt. Der Vorteil des Dreiecksgeschäftes liegt darin, dass der "mittlere Unternehmer" durch Ausübung eines Wahlrechts in der Rechnung weder den innergemeinschaftlichen Erwerb noch den Umsatz an den Kunden im Bestimmungsland besteuern muss und somit administrativen Aufwand im Bestimmungsland vermeiden kann. Dreiecksgeschäfte erfreuen sich daher in der Praxis bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften großer Beliebtheit. Der nachfolgende Beitrag soll zeigen, welche Risiken bei Dreiecksgeschäften auftreten können und welche aktuellen Entwicklungen sich hierbei in Österreich ergeben.