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Finanzstrafgesetznovelle 2014: So schnell kann‘s gehen, wenn der Gesetzgeber will …

AktuellesWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern/StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka/StB MMag. (FH) Karin Türk-WalterRWP 2014/33RWP 2014, 146 Heft 6 v. 17.11.2014

Am 1. Oktober 2014 ist eine neuerliche Verschärfung der Rahmenbedingungen bei Selbstanzeigen in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat während des Sommers, vom Vorschlag im Mai bis zur Rechtswirksamkeit Anfang Oktober, zwei wesentliche Änderungen am § 29 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) durchgesetzt. Plötzlich war es da - und auch die kritischen Stimmen blieben nicht aus; denn die für die Praxis durchaus signifikanten Verschärfungen bringen sowohl die Verwehrung einer neuerlichen Selbstanzeige als auch Zuschläge mit sich.

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