Befindet sich im Betriebsvermögen eines Unternehmers ein kontaminiertes Grundstück, stellt sich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ua die Frage, ob eine Rückstellung für die voraussichtliche Inanspruchnahme aus der Verpflichtung zur Sanierung des kontaminierten Grundstückes anzusetzen ist. Im September 2009 hat das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) zum Thema "Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen" eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht. Dieser Beitrag behandelt, unter Berücksichtigung der AFRAC-Stellungnahme, anhand eines Praxisfalls die Voraussetzungen zur Bildung einer Umweltschutzrückstellung.