Gem § 193 Abs 4 UGB ist der Jahresabschluss in Euro aufzustellen, wodurch sich spätestens bei der Bilanzaufstellung die Frage nach der Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro ergibt. Dieser Artikel beschäftigt sowohl mit den theoretischen Grundlagen der Fremdwährungsbewertung als auch mit den praktischen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Kontokorrentsalden in Fremdwährungen am Bilanzstichtag. Im letzten Teil des Artikels wird auch auf die Grundlagen zur Bestimmung der Wesentlichkeit im Rahmen der Jahresabschlusserstellung eingegangen.