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Die Änderungen des IAS 19 im Hinblick auf den Wegfall der Korridormethode

Fälle aus der PraxisRWP 2012/30RWP 2012, 126 Heft 5 v. 11.9.2012

Im Juni 2011 wurden vom IASB Änderungen des IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer - beschlossen, welche nun mit der Verordnung der EU Nr 475/2012 der Kommission vom 5. Juni 2012 in EU-Recht übernommen wurden. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, welche am oder nach dem 1. 1. 2013 beginnen, anzuwenden. Die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen einschließlich der Vorschriften zu den Anhangsangaben führen zu einer transparenteren und vergleichbareren Abbildung betrieblicher Versorgungswerke in IFRS-Abschlüssen. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nun sofort und vollständig bei ihrer Entstehung außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im "sonstigen Ergebnis", dem OCI (other comprehensive income), zu erfassen sind. Bisher konnte zwischen einer sofortigen Erfassung im Gewinn oder Verlust, im sonstigen Ergebnis (OCI) oder einer zeitverzögerten Erfassung im Rahmen der sog Korridormethode gewählt werden. Dieses Wahlrecht wurde nun abgeschafft. Nach der Neuregelung in IAS 19 ist neben den versicherungsmathematischen Bewertungsänderungen auch der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sofort und vollständig zu erfassen. In der Bilanz wird in der Folge zu jedem Stichtag der volle Verpflichtungsumfang (defined benefit obligation - DBO) abzüglich eines externen Planvermögens (plan assets) zuzüglich einer evtl erforderlichen Begrenzung einer Überdeckung (asset ceiling) ausgewiesen. Ein "Verstecken" dieser Informationen im Anhang ist damit nicht mehr möglich. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Korridormethode und zeigt auf, wie sich der Wegfall dieser Methode auswirkt.

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