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Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer gem § 239 UGB (inkl Änderungen Stabilitätsgesetz 2012)

Rechnungswesen & SteuernRWP 2012/26RWP 2012, 108 Heft 4 v. 16.7.2012

Einführung

Im Anhang zum Jahresabschluss sind neben Angaben zu den Mitarbeiteranzahlen auch nähere Angaben zu den Bezügen und sonstigen Entgelten der Organe der Gesellschaft erforderlich. Mit dem 2. Stabilitätsgesetz kommt es ua auch zu kleineren Änderungen der Angaben betreffend die Organe der Gesellschaft. Im folgenden Artikel werden die derzeit gültigen Bestimmungen dargestellt und es wird auf die Änderungen aufgrund des Stabilitätsgesetzes hingewiesen. Zudem werden auch die größenabhängigen Erleichterungen dargestellt.

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