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Sale-and-lease-back-Vereinbarungen im UGB

Rechnungswesen & SteuernRWP 2011/41RWP 2011, 149 Heft 6 v. 10.11.2011

Das Sale-and-lease-back stellt eine besondere Form des Leasing dar, bei der ein an sich betriebsnotwendiges Vermögen vom Eigentümer verkauft wird und im Anschluss vom Verkäufer wieder zurückgemietet wird. Für den Verkäufer verbessert sich durch diese Transaktion kurzfristig die Liquiditätssituation. Zusätzlich werden im Zuge dieser Transaktion evtl vorhandene stille Reserven aufgedeckt. In der Folge zeigt sich in der Bilanz ein schöneres Bild und bestimmte Kennzahlen (zB liquiditätsbasierende Kennzahlen) verbessern sich. So werden Sale-and-lease-back Geschäfte in der Praxis auch als Sanierungsinstrument eingesetzt. Zu beachten gilt es jedoch, dass die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen durch den Verkauf des Anlagevermögens durch liquiditätswirksame Leasingraten beim "Zurückmieten" ersetzt werden. Der liquiditätsfördernde Effekt, des Verkaufes ist ein einmaliger Effekt, und die Leasingraten belasten über die Dauer der Leasingzeit den Cashflow.

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