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Rechnungskorrektur mit der Wirkung "ex tunc"

AktuellesRWP 2011/23RWP 2011, 88 Heft 4 v. 30.6.2011

EuGH erklärt rückwirkende Rechnungskorrektur für unionsrechtskonform

Der Sachverhalt

Ein ungarischer Unternehmer rechnete an einen anderen ungarischen Unternehmer ab. Aufgrund eines Rechnungsmangels (falsches Datum des Leistungszeitpunkts) versagte die ungarische Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug und verhängte einen Säumniszuschlag, obwohl bis zum Abschluss der Betriebsprüfung eine berichtigte Rechnung nachgereicht wurde.

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