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Der Bildungsfreibetrag

Rechnungswesen & SteuernRWP 2010/25RWP 2010, 106 Heft 4 v. 5.7.2010

Der Bildungsfreibetrag ist eine Förderung der vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung von Arbeitnehmern. Der Freibetrag stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Gewinnermittlung geltend gemacht werden kann. Die Inanspruchnahme dieser steuerlichen Begünstigung steht dem Arbeitgeber frei.

Wer kann den Bildungsfreibetrag in Anspruch nehmen?

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierer)

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